Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Auftragsannahme
Aufträge sind erst mit der Bestätigung bindend oder wenn innerhalb 4 Tagen kein Einspruch erfolgt. Vertreterabmachungen bedürfen schriftlicher Bestätigung. Diese vorliegenden Geschäftsbedingungen bleiben für alle geschäftlichen Vorfälle verbindliche Grundlage, auch wenn abweichende Abwicklungen vereinbart sind.
2. Preise
Alle Preise sind freibleibend, die gesetzliche Mehrwertsteuer wird hinzugerechnet. Bei Rohstoffpreisänderungen behalten wir usn anteilige Preisänderungen vor.
3. Schutzrechte
Bei eingereichten Auftragsunterlagen übernehmen wir keine Verantwortung für fremde Urheberrechte, bzw. Rechte der Vervielfältigung. Eigene Urheberrechte bleiben auch nach Bezahlung von Arbeitsunterlagen unveräußerlich. Wir behalten uns vor, auf unseren Erzeugnissen Kennzeichen oder Firmenemblem in nicht störender Weise aufzudrucken. Geleistete Auflagenvorbereitungen, die nicht zur Ausführung kommen, müssen berechnet werden, vornehmlich dann, wenn wir gegenüber Klischeeanstalten bereits in Vorlage getreten sind.
4. Liefermengen und Lieferzeiten
Mehr- oder Minderlieferung bis 10% kann nicht beanstandet werden. Rohstoffmangel, Einflüsse höherer Gewalt und erhebliche Betriebsstörungen entbinden uns von Lieferverpflichtungen. Lieferfristen gelten ab Korrektur- oder Fertigungsfreigabe des Käufers für eine ungefähre Zeitspanne bis zum Warenausgang ab Werk. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. FÜr alle bei uns aufbewahrten Druckunterlagen können wir keine Haftung übernehmen. Abrufaufträge sind innerhalb 3 Monaten abzunehmen. Bei Anschlüssen mit einer Laufzeit von mehr als 3 Monaten behalten wir uns Preisänderung vor.
5. Verpackung
Wird bei Aufträgen nach Gewicht mitgewogen, somit brutto für netto berechnet. Beim Verkauf nach Stückzahlen wird keine Verpackung berechnet.
6. Versand
In der günstigsten Versandart übernehmen wir bei Rechnungsbeträgen ab €1000.- die volle Fracht. Lieferung erfolgt auf Gefahr des Bestellers, auch bei frachtfreiem Versand.
7. Beanstandungen
werden nur innerhalb 8 Tagen berücksichtigt. Kleine handelsübliche Abweichungen in Farbe, Gewicht und Stoff berechtigen nicht zu Mängelrügen. Toleranz bei Gewichtsschwankungen (Papier 5%, Kunststoff 10%) und Maßabweichungen von 5% allgem. können nicht beanstandet werden. Bei der Massenanfertigung von Beuteln gelten irgendwelche Mängel bis 2% der Gesamtmenge als unvermeidbar.
Für nicht ausführlich vereinbarte Echtheitsgrade und Beständigkeiten von Druckfarben übernehmen wir keine Gewähr. Bei Kunststoffartikeln werden die begrenzte Haltbarkeit der Druckfarben, Veränderung durch Weichmacher und Bindemittel, vorausgesetzt.
Beanstandete Ware wird erst nach Rückgabe ersetzt. Weitergehende Ersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Zahlung
Ziel 30 Tage rein netto oder innerhalb 10 Tage 2% Skonto ab Rechnungsdatum. Wechselannahme nur nach besonderer Vereinbarung zahlungshalber unter üblichem Vorbehalt. Alle Wechselkosten gehen zu Lasten des Bestellers. Zahlungen, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten und von Ihnen akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als geleistet, wenn der Wechsel von Ihnen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt sowie die sonstigen Vorbehaltsrechte zumindest bis zu Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleiben. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Bezugszinsen zum banküblichen Sollzinssatz zu verrechnen.
9. Eigentumsvorbehalt
a.) Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer und seine Konzernunternehmen jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
b.) Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
c.) Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäß Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder SIiherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Erziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
d.) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.
e.) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere Zahlungsverzug - ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Vertrage.
Sonderabmachungen bedürfen der Schriftform
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Nürnberg